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Reisebedingungen der
DLRG Jugend Georgsmarienhütte e.V.


§ 1
Die Fahrten der DLRG Jugend sind verbandsoffen, für alle Mitglie-
der entsprechend den besonderen Ausschreibungen.
§ 2
Die Anmeldungen werden in Reihenfolge des Eingangs berück-
sichtigt.
Die/Der Bewerber/in erkennt mit der Anmeldung die Teilnahme-
bedingungen an.
§ 3
Es werden nur schriftliche und Onlineanmeldungen angenom-
men. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.
§ 4
Reservierungen werden grundsätzlich nicht angenommen.
§ 5
Einzelheiten über Fahrtverlauf etc. werden ggf. den Teilnehmern/
innen kurz vor Fahrtbeginn mitgeteilt.
§ 6
Die Teilnehmerbeiträge sind 14 Tage vor Fahrtbeginn auf das
Konto Nr.: 11 400 600 (IBAN: DE12 2655 0105 1633 1087 56)
einzuzahlen. Nicht eingegangene Teilnehmerbeiträge werden als
Rücktritt von der Maßnahme betrachtet. Es gilt §7 entsprechend.
§ 7
Bei Rücktritt eines/r Teilnehmers/in entstehen folgende Kosten:
- bis 2 Wochen vor Anmeldeschluss 10,- € Verwaltungsgebühren;
- bis 22 Tage vor Fahrtbeginn 25% des Teilnehmerbeitrages;
- bis 15 Tage vor Fahrtbeginn 50% des Teilnehmerbeitrages;
- bis 7 Tage vor Fahrtbeginn 75% des Teilnehmerbeitrages;
- bis 4 Tage vor Fahrtbeginn 100% des Teilnehmerbeitrages;
Bei Nennung eines/er Ersatzteilnehmers/in oder bei Rücktritt
aus wichtigen Grund entsteht auf jeden Fall eine Verwaltungskos-
tenpauschale, deren Höhe sich nach der jeweiligen Fahrtenkalku-
lation richtet.
§ 8
Der Veranstalter behält sich bis vor Fahrtbeginn eine Absage der
geplanten Fahrt vor. Bei Nichtdurchführung der Fahrt werden
die Teilnehmerbeiträge zurückgezahlt. Der Veranstalter ist be-rechtigt, geringfügige Änderungen des Fahrtverlaufs, die keine Leis -
tungsberechtigung darstellen, ohne Ankündigung vorzunehmen.
§ 9
Die Fahrten werden von Betreuern der DLRG Jugend Georgsmarien-
hütte e.V. geleitet und betreut.
§ 10
Verstößt ein/e Teilnehmer/in durch grobes, ordnungswidriges Ver-
halten gegen die Anordnung der Fahrtleitung, so kann er/sie von der
weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die dadurch entstande-
nen Kosten sind von dem/r Teilnehmer/in zu tragen.
§ 11
Bei Fahrtbeginn ist von den Teilnehmern/Innen die Krankenversi-
cherungskarte den Betreuern auszuhändigen. Über vor Fahrtbeginn
bekannte Erkrankungen, die eine Beeinträchtigung für die Teilneh-
mer oder die Gruppe zur Folge haben können, besteht Mitteilungs-
pflicht seitens der/s Teilnehmers/in, oder, bei Minderjährigen, des
gesetzlichen Vertreters.
Im Unterlassungsfall ist eine Haftung für den Veranstalter sowie das
von ihm beauftragte Aufsichtspersonal ausgeschlossen.
§ 12
Während der Fahrt können von den Teilnehmer/innen Foto- und
Filmaufnahmen angefertigt werden. Die Aufnahmen dienen der
Darstellung der Fahrt in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf
daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografier-
ten Personen. Mit Einwilligung dieser Bedingungen überträgt der/
die Teilnehmer/in der DLRG Jugend Georgsmarienhütte nichtexklu-
sive Nutzungsrechte an den getätigten Aufnahmen. Die Gewährung
der Nutzungsrechte erfolgt zeitlich unbeschränkt und unwiderruf-
lich und erstreckt sich ausdrücklich auf das Recht, diese Fotos für
Printmedien, Werbung, im Internet und in allen bereits bekannten
und kommenden Medien zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt über den
Tod hinaus. Die DLRG Jugend Georgsmarienhütte erhält das Recht die
Aufnahmen zu bearbeiten. Der/Die Fotograf/innen tragen darüber
hinaus Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen
Person gewahrt bleiben. Werder von dem/n Fotograf/innen, noch
von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraran-
sprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentli-
chung erhoben werden.

Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung per-
sonenbezogener Daten nach Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung


Die Erhebung dieser personenbezogenen Daten dient ausschließlich
dem Zweck, das Zeltlager zu organisieren und durchzuführen sowie
verwaltungs- und abrechnungstechnisch zu bearbeiten.
Diese Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet (Ausnahme: Da-
ten im Zusammenhang mit der Abrechnung der Teilnehmerentgelte
werden an die Finanzbuchhaltung der DLRG Georgsmarienhütte e.V.
weitergeleitet; für die Bearbeitung von Zuschussanträgen werden
die Daten weitergeleitet an den Landkreis Osnabrück, Stadt Georgs-
marienhütte und den Landesverband der DLRG Jugend Nieersachen)
Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung
für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist an sie DLRG
Georgsmarienhütte e.V. Am Waldbad 1b, 49124 Georgsmarienhütte
zurichten. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmä-
ßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten
Verarbeitung nicht berührt.

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